ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


von


DR. NEUKIRCHEN

IMMOBILIEN | SACHWERTE


Weg am Kötterberg 50

44807 Bochum

Tel.: 0234.9013944

[email protected]



1 Allgemeines, Geltungsbereich


Oben genannte Firma (nachfolgend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff BGB gegen eine Maklercourtage/Provision tätig. Der Makler versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. 

Diese AGB sind Gegenstand eines jeden Maklervertrages und haben Geltung für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden.

Kunden im Sinne dieses Vertrages können Verkäufer und Käufer eines Immobilie sowie Vermieter und Mieter sein. Mieter werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips „Wohnungssuchender“ genannt.



2 Abschluss Maklervertrag


Der Maklervertrag zwischen dem Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie und dem Makler kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage oder in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. 


Wird ein Epose´ in Kenntnis unserer Provisionserwartung angefordert, kommt zwischen dem Kunden und dem Makler ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, welche hiermit vom Kunden anerkannt werden.






3 Laufzeit, Kündigung Maklervertrag


Die übliche Laufzeit unseres Maklervertrages beträgt sechs Monate und verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragende kündigt. Die Kündigung kann mündlich, telefonisch oder schriftlich (Mail, Brief) erfolgen.



4 Expose´, Weitergabeverbot


Das Expose´ bzw. sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. 

Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte die Informationen seinerseits weitergeben hat, den Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag) ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision (Maklercourtage) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

Zusätzlich behalten wir uns weitere Schadenersatzansprüche bevor.



5 Doppeltätigkeit


Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden, solange keine Interessenkonflikte vorliegen.



6 Kundenangaben, Haftung


Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. einer anderen berechtigten Person stammen vom Makler nicht auf seine Richtigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung.

 

Zusätzlich behalten wir uns Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vor.


Die Haftung des Makler wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keine körperlichen Schäden erleidet oder sein Leben verliert.

7 Informationspflicht


Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners  bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

Der Kunde erhielt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Kunden als Haus-/Wohnungseigentümer zustehen.



8 Maklercourtage


Die Höhe der Maklercourtage beträgt in der Regel 6% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom erzielter Kaufpreis der Immobilie und wird individuell im Maklervertrag vereinbart.


Die Maklercourtage wird fällig, wenn ein Provisionsversprechen vorliegt, der Makler eine Immobilie nachgewiesen oder vermittelt hat, der Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag) zustandekommen ist und eine Kausalität zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Zustandekommen des Hauptvertrages besteht.


Die Maklercourtage ist auch bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, welches im Zusammenhang mit unserer Maklertätigkeit steht, fällig. Ein gleichwertiges Geschäft ist z. B. der Kauf anstelle der Miete einer Immobilie, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. 


Im Vertragsabschluss über das Objekt vereinbarte aufschiebende Bedingungen führen nicht zu einem aufgeschobenen Zahlungsziel. Die Maklercourtage bleibt bestehen.



9 Aufwendungsersatz


Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages tatsächlich entstandenen, vom Makler nachzuweisenden, Aufwendungen zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

Diese Aufwendungen sind z.B. Kosten für Inserate, Expose´-Erstellung, Internetauftritte, Telefon, Porto oder Fahrten im Rahmen von Objektbesichtigungen.


In keinem Fall darf der Aufwendungsersatz mehr als 10% der zu erwarten gewesenen

Maklercourtage betragen.


10 Verjährung, Gerichtsstand


Die Verjährung für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Handlung, welche für die Schadensersatzverpflichtung auslösend ist, begangen worden ist.


Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten dieses.


Gerichtsstand ist der Firmensitz des Maklers.



11 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung


Der Makler weist hiermit auf des Widerrufsrecht des Kunden hin.

Ist der Maklervertrag außerhalb seiner Geschäftsräume (z.B. in den Räumlichkeiten des Kunden, mündlich, online) zustande gekommen, hat der Kunde ein 14-tägiges 

Widerrufsrecht.

Der Kunde muss ausdrücklich wünschen, dass der Makler vor Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts für ihn tätig werden soll.



12 Salvatorische Klausel


Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Bestimmung ein teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Ebenso wird verfahren, wenn sich Vertragslücken herausstellen sollten.